Spendenkonto
PC-Konto 60-4585-7, Stiftung Acherhof, 6430 Schwyz
Ihre Spende kommt der Stiftung Acherhof und damit den Bewohnern/-innen des Alterszentrums sowie des Hauses Franziskus für demenzerkrankte Menschen zu Gute.
Die Stiftung Acherhof ist als gemeinnützig anerkannt und somit steuerbefreit. Sie untersteht der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) in Luzern.
Ihre Spenden sind im Kanton Schwyz steuerlich abzugsfähig, wenn die Zuwendungen im Steuerjahr CHF 100 erreichen und insgesamt 20% der um die abziehbaren Aufwendungen verminderten steuerbaren Einkünfte nicht übersteigen (§ 33 Abs. 3 lit. c StG SZ).
Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen herzlich.